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Dein Kompass für die Abschlussprüfung in Wirtschafts- und Sozialkunde

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Grundlagen des Wirtschaftens

Wirtschaften bedeutet: planvoll mit knappen Mitteln umgehen, um Bedürfnisse zu decken. Weil Ressourcen (Zeit, Geld, Material, Arbeitskraft) begrenzt sind, muss der Mensch ständig Entscheidungen treffen – was wird produziert, wie und für wen.

1.1 Bedürfnisse, Bedarf und Nachfrage

Am Anfang jeder wirtschaftlichen Aktivität steht ein Bedürfnis – das Gefühl eines Mangels, verbunden mit dem Wunsch, diesen zu beheben. Bedürfnisse lassen sich inhaltlich unterscheiden:

  • Existenzbedürfnisse (Grundbedürfnisse): lebensnotwendig, etwa Nahrung, Kleidung, Wohnung.
  • Kulturbedürfnisse: abhängig vom gesellschaftlichen Umfeld, etwa Bildung, Zeitung, Smartphone.
  • Luxusbedürfnisse: darüber hinausgehend, etwa Oldtimer, Zweitwohnung in den Alpen.

Nach dem Träger unterscheidet man:

  • Individualbedürfnisse: betreffen den Einzelnen (Mittagessen, Friseur).
  • Kollektivbedürfnisse: werden von der Gemeinschaft gedeckt (Straßen, innere Sicherheit, Rettungsdienst).
Aus einem Bedürfnis wird ein Bedarf, sobald es mit Kaufkraft unterlegt ist. Der Bedarf wird zur Nachfrage, sobald er tatsächlich am Markt auftritt.

1.2 Das ökonomische Prinzip

Weil Güter knapp sind, handelt man rational nach dem ökonomischen Prinzip. Es hat zwei praxisrelevante Ausprägungen:

PrinzipAusgangssituationZielBeispiel Büroalltag
Minimalprinzip
(Sparprinzip)
Ziel ist fest vorgegeben Mitteleinsatz minimieren „Ich brauche 500 Werbemappen. Welcher Druckdienstleister ist am günstigsten?"
Maximalprinzip
(Ergiebigkeitsprinzip)
Mittel sind fest vorgegeben Ertrag maximieren „Ich habe ein Budget von 2.000 € für Fortbildungen. Welche Seminare bringen den größten Lernnutzen?"
Es gibt nicht „Minimum und Maximum gleichzeitig" – ein Prinzip hat immer eine feste und eine variable Größe. Aussagen wie „möglichst wenig ausgeben und möglichst viel erreichen" sind nur Extremum-Redewendungen ohne praktische Aussagekraft.

1.3 Güter und Güterarten

Güter sind Mittel zur Bedürfnisbefriedigung. Man unterscheidet nach mehreren Kriterien:

Verfügbarkeit
  • Freie Güter: unbegrenzt vorhanden (Luft, Sonnenlicht).
  • Knappe Güter = Wirtschaftsgüter: gegen Entgelt.
Beschaffenheit
  • Sachgüter: Materielle Dinge (Drucker).
  • Dienstleistungen: Immateriell (Beratung, Wartung).
  • Rechte: Patente, Lizenzen, Marken.
Verwendungszweck
  • Konsumgüter: privater Verbrauch.
  • Produktionsgüter: Einsatz im Betrieb.
Dauer
  • Verbrauchsgüter: gehen beim Nutzen unter (Druckerpatrone).
  • Gebrauchsgüter: mehrfach nutzbar (Firmenwagen).

1.4 Produktionsfaktoren

Produktionsfaktoren sind die Einsatzgrößen, mit denen Güter und Dienstleistungen hergestellt werden.

Volkswirtschaftliche Sicht

  • Boden – Anbauboden, Abbauboden (Rohstoffe), Standortboden.
  • Arbeit – körperliche und geistige Tätigkeit der Menschen.
  • Kapital – Sachkapital (Maschinen, Gebäude) und Geldkapital.
  • Bildung/Wissen (moderner Zusatz) – Schlüsselressource der Wissensgesellschaft.

Betriebswirtschaftliche Sicht

Im Betrieb wird feiner unterteilt. Man spricht von Elementarfaktoren und einem dispositiven Faktor:

FaktorUntergliederungBeispiele
WerkstoffeRohstoffeHolz, Metall – Hauptbestandteil des Produkts
HilfsstoffeSchrauben, Leim, Nägel – Nebenbestandteil
BetriebsstoffeSchmieröl, Strom, Wasser – verbraucht beim Produzieren
BetriebsmittelMaschinen, Gebäude, Grundstücke, Werkzeuge, EDV
Ausführende Arbeitgewerbliche Mitarbeiter, Sachbearbeitung
Dispositive ArbeitLeitung, Planung, OrganisationGeschäftsführung, Abteilungsleitung, Controlling
Merke die Gliederung mit einem Büro-Beispiel: Der neue Schreibtisch einer Azubine besteht aus Holz (Rohstoff) und Schrauben (Hilfsstoff), wurde auf einer CNC-Fräse (Betriebsmittel) gefertigt, montiert von einer Tischlerin (ausführende Arbeit) – das Ganze geplant und organisiert durch die Produktionsleitung (dispositive Arbeit).

1.5 Wirtschaftssektoren

Die Gesamtwirtschaft wird in drei (manchmal vier) Sektoren gegliedert, je nachdem, wie weit ein Gut vom Rohzustand entfernt ist:

Primär Urproduktion Sekundär Verarbeitung Tertiär Dienstleistungen
Güterfluss von der Rohstoffgewinnung über die Verarbeitung zur Dienstleistung
  • Primärsektor (Urproduktion): Gewinnung aus der Natur – Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Fischerei.
  • Sekundärsektor (Verarbeitung): Industrie, Handwerk, Bauwesen, Energieerzeugung.
  • Tertiärsektor (Dienstleistungen): Handel, Verkehr, Banken, Versicherungen, Bildung, Verwaltung.
  • Quartärsektor (neuer Zusatz): Information, Forschung, IT-Dienstleistungen.

Selbsttest Kapitel 1

1. Ein Bäcker will mit seinem vorhandenen Mehlvorrat möglichst viele Brötchen backen. Nach welchem Prinzip handelt er?
Nach dem Maximalprinzip: Der Mitteleinsatz (Mehl) ist fest, der Ertrag (Brötchenmenge) soll maximiert werden.
2. Warum sind öffentliche Parks ein typisches Beispiel für Kollektivbedürfnisse?
Sie werden durch die Allgemeinheit bereitgestellt und finanziert, stehen allen offen und dienen nicht einer einzelnen Person.
3. Ordne zu: Papierrolle, Produktionshalle, Teamleitung, Kugelschreiber-Miene.
Papierrolle = Rohstoff · Produktionshalle = Betriebsmittel · Teamleitung = dispositive Arbeit · Kugelschreiber-Miene = Hilfsstoff (beim Herstellen eines Stifts).
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Markt und Preisbildung

Auf dem Markt treffen Angebot und Nachfrage aufeinander. Aus ihrem Zusammenspiel entsteht der Preis – das zentrale Steuerungssignal der Marktwirtschaft.

2.1 Angebot und Nachfrage

Grundregel der Preisbildung:

  • Nachfrage: Je niedriger der Preis, desto höher die nachgefragte Menge (fallende Kurve).
  • Angebot: Je höher der Preis, desto mehr bieten Unternehmen an (steigende Kurve).
Menge Preis Angebot Nachfrage Gleichgewichts­punkt p* x*
Schnittpunkt von Angebots- und Nachfragekurve = Marktgleichgewicht

2.2 Gleichgewichtspreis

Der Gleichgewichtspreis (auch Marktpreis) ist der Preis, bei dem die angebotene Menge genau der nachgefragten Menge entspricht. Der Markt ist „geräumt" – es gibt keine unverkauften Produkte und keine unerfüllte Nachfrage.

  • Preis > Gleichgewichtspreis → Angebot > Nachfrage → Angebotsüberhang (Käufermarkt) → Preis sinkt.
  • Preis < Gleichgewichtspreis → Nachfrage > Angebot → Nachfrageüberhang (Verkäufermarkt) → Preis steigt.
Ein Bürobedarfshandel bietet einen Aktenvernichter zu 120 € an. Niemand kauft, die Regale sind voll. Er reduziert auf 85 € – plötzlich läuft der Artikel und ist ausverkauft. Der Gleichgewichtspreis liegt offensichtlich zwischen beiden Werten.

2.3 Rechenbeispiel – Gleichgewichtspreis bestimmen

Aus einer Markterhebung liegen folgende Mengenangaben vor:

Preis (€)Nachfrage (Stück)Angebot (Stück)Situation
40900300Nachfrageüberhang (Preis zu niedrig)
60700500Nachfrageüberhang
80600600Gleichgewicht (p* = 80 €, x* = 600 Stück)
100500700Angebotsüberhang
120300900Angebotsüberhang (Preis zu hoch)

2.4 Marktformen

Je nach Zahl der Anbieter und Nachfrager ergeben sich neun klassische Marktformen:

Nachfrager ↓ / Anbieter →vielewenigeeiner
vielePolypolAngebotsoligopolAngebotsmonopol
wenigeNachfrageoligopolzweiseitiges Oligopolbeschränktes Angebotsmonopol
einerNachfragemonopolbeschränktes Nachfragemonopolzweiseitiges Monopol
Faustformel: „Viele – viele" heißt Polypol. Ein Monopol hat immer einen Marktteilnehmer auf einer Seite, ein Oligopol wenige. Die Vorsilbe sagt, auf welcher Marktseite: Angebots-monopol = nur ein Anbieter.

2.5 Funktionen des Preises

  • Lenkungsfunktion: Hohe Preise locken Anbieter in einen Markt, niedrige Preise verdrängen sie.
  • Informationsfunktion: Der Preis zeigt Knappheit oder Überangebot an.
  • Ausgleichsfunktion: Der Preis sorgt mittelfristig für den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage.
  • Auswahl-/Ausleseffunktion: Nur wer kostengünstig produziert, überlebt.

2.6 Marktpreis beeinflussen

Verschiebungen der Kurven entstehen durch Veränderungen außerhalb des Preises:

  • Nachfrage steigt (Mode, höheres Einkommen, Werbung) → neue Gleichgewichtsmenge und -preis höher.
  • Angebot steigt (neue Technik, mehr Anbieter, Rohstoffe günstiger) → Gleichgewichtspreis sinkt.

Selbsttest Kapitel 2

1. Was passiert, wenn der Marktpreis unter dem Gleichgewichtspreis liegt?
Die Nachfrage ist größer als das Angebot → Nachfrageüberhang. Konsumenten bieten höhere Preise, Anbieter ziehen nach – der Preis steigt, bis das Gleichgewicht erreicht ist.
2. Wie heißt die Marktform mit einem Anbieter und vielen Nachfragern?
Angebotsmonopol. Typische Beispiele sind regionale Wasserversorger oder einzelne Patentinhaber.
3. Bei einem Preis von 50 € werden 400 Stück angeboten, aber nur 250 Stück nachgefragt. Was folgt?
Angebotsüberhang von 150 Stück. Der Preis wird sinken, um die Nachfrage zu erhöhen und das Angebot zu reduzieren.
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Wirtschaftskreislauf & Konjunktur

Die Volkswirtschaft wird als Kreislauf dargestellt, in dem Geld- und Güterströme zwischen den Akteuren fließen. Konjunktur beschreibt die wellenförmige Schwankung dieser wirtschaftlichen Aktivität.

3.1 Einfacher Wirtschaftskreislauf

Zwei Sektoren stehen sich gegenüber: Unternehmen und private Haushalte. Zwischen ihnen laufen zwei entgegengesetzte Ströme:

Unternehmen Haushalte Konsumgüter & Dienstleistungen Produktionsfaktoren (Arbeit, Boden, Kapital) Konsumausgaben ← Einkommen (Lohn, Zins, Pacht) →
Güterströme (grün, durchgezogen) und Geldströme (rot, gestrichelt) im einfachen Kreislauf
Güterstrom und Geldstrom laufen immer in entgegengesetzter Richtung. Das gilt auch im erweiterten Kreislauf.

3.2 Erweiterter Wirtschaftskreislauf

Realistischer ist das Modell mit vier oder fünf Akteuren:

  • Unternehmen – produzieren, zahlen Löhne, Steuern.
  • Haushalte – konsumieren, sparen, arbeiten.
  • Banken / Vermögensänderungskonto – sammeln Ersparnisse, vergeben Kredite.
  • Staat – erhebt Steuern, zahlt Transferleistungen, kauft selbst Güter.
  • Ausland – Import/Export.

3.3 Bruttoinlandsprodukt (BIP)

Das BIP misst den Wert aller innerhalb eines Landes in einem Jahr produzierten Waren und Dienstleistungen.

  • Nominales BIP: zu aktuellen Preisen.
  • Reales BIP: preisbereinigt, vergleichbar zwischen Jahren.
  • BIP pro Kopf: BIP ÷ Einwohnerzahl – grober Wohlstandsindikator.
Das BIP sagt nichts über Verteilungsgerechtigkeit, Schwarzarbeit, Ehrenamt oder Umweltbelastungen aus. Es wird deshalb zunehmend durch Kennzahlen wie den „Better-Life-Index" ergänzt.

3.4 Konjunkturphasen

Der Konjunkturverlauf ist eine wellenförmige Bewegung um einen langfristigen Wachstumstrend:

BIP Zeit Aufschwung Boom Rezession Depression
Idealtypischer Konjunkturzyklus mit vier Phasen
PhaseMerkmaleArbeitsmarktPreise
Aufschwung
(Expansion)
Nachfrage steigt, Investitionen nehmen zu, OptimismusArbeitslosigkeit sinktleicht steigend
Boom
(Hochkonjunktur)
Kapazitäten voll ausgelastet, Überhitzung drohtVollbeschäftigung, FachkräftemangelInflationsgefahr, Löhne steigen
Rezession
(Abschwung)
Auftragseingang sinkt, Lager füllen sich, PessimismusKurzarbeit, Arbeitslosigkeit steigtstagnierend/fallend
Depression
(Tiefphase)
Nachfrage dauerhaft gering, Pleiten, geringe Investitionenhohe ArbeitslosigkeitDeflationsgefahr

3.5 Inflation und Deflation

  • Inflation: anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus. Messung über den Verbraucherpreisindex (VPI). Folgen: Kaufkraftverlust, Sparen wird unattraktiver.
  • Deflation: anhaltender Rückgang des Preisniveaus. Klingt verlockend, ist aber gefährlich: Konsumenten verschieben Käufe (Preise fallen weiter), Unternehmen erzielen weniger Umsatz, Entlassungen, Abwärtsspirale.

3.6 Wirtschaftspolitik und Konjunktursteuerung

Der Staat versucht, starke Ausschläge zu glätten. Zwei Hauptrichtungen:

Antizyklisch (Keynesianismus)

In der Rezession: Staatsausgaben erhöhen, Steuern senken, Nachfrage stützen.
Im Boom: Ausgaben senken, Schulden abbauen.

Angebotsorientiert

Dauerhafte Senkung von Steuern, Abgaben und Regulierung, um Unternehmen zu entlasten und Wachstum zu fördern. Geringe staatliche Eingriffe.

Die Europäische Zentralbank (EZB) verfolgt zusätzlich eine Geldpolitik mit dem Ziel der Preisstabilität (mittelfristig rund 2 % Inflation). Ihre wichtigsten Instrumente sind Leitzins, Mindestreserve und Offenmarktgeschäfte.

Selbsttest Kapitel 3

1. In welcher Phase sind die Kapazitäten voll ausgelastet und das Inflationsrisiko hoch?
Boom (Hochkonjunktur). Löhne und Preise steigen, Vollbeschäftigung.
2. Warum fließen Güter- und Geldstrom in entgegengesetzte Richtungen?
Jede Leistung wird durch eine Gegenleistung vergütet. Wer ein Gut erhält, zahlt dafür – daher laufen Gut und Geld gegeneinander.
3. Was unterscheidet nominales und reales BIP?
Das nominale BIP verwendet aktuelle Marktpreise, das reale BIP rechnet die Inflation heraus und ist dadurch über Jahre hinweg vergleichbar.
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Nachhaltigkeit & Umwelt

Unternehmerisches Handeln wirkt sich nicht nur auf den Gewinn aus, sondern auch auf Mensch und Umwelt. In Deutschland und der EU sind Nachhaltigkeit, Ressourcenschutz und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft gesetzlich und gesellschaftlich fest verankert. Betriebe – auch Büros – müssen ihr Handeln daran messen lassen.

4.1 Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit wird häufig als Drei-Säulen-Modell dargestellt. Ziel ist ein Gleichgewicht zwischen diesen drei Dimensionen:

Ökologie Soziales Ökonomie Nachhaltigkeit dauerhaft im Gleichgewicht

Ökologie

Schutz der Umwelt: sparsamer Umgang mit Wasser, Energie und Rohstoffen, Reduzierung von Emissionen und Abfall, Biodiversität.

Soziales

Faire Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz, Aus- und Weiterbildung, Gleichbehandlung, gesellschaftliche Verantwortung.

Ökonomie

Wirtschaftlicher Erfolg, um langfristig investieren, Arbeitsplätze sichern und Innovation ermöglichen zu können.

4.2 Zielbeziehungen zwischen den Dimensionen

BeziehungBeschreibungBeispiel (Büro)
ZielharmonieDie Ziele unterstützen sich gegenseitig.LED-Umrüstung senkt Stromkosten und CO2-Ausstoß.
ZielneutralitätEin Ziel wirkt sich nicht auf ein anderes aus.Neue Kaffeemaschine im Büro ⇔ Umsatzentwicklung.
ZielkonfliktEin Ziel wird nur auf Kosten eines anderen erreicht.Billiges Kopierpapier (Kosten ↓) vs. Recyclingpapier (Umwelt ↑).

4.3 Kreislaufwirtschaft nach KrWG

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt, wie Abfälle in Deutschland zu behandeln sind. Ziel ist es, Rohstoffe möglichst lange im Kreislauf zu halten und die Deponierung zu minimieren. Dafür gilt eine klare fünfstufige Abfallhierarchie:

1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. Sonstige Verwertung (z.B. energetisch) 5. Beseitigung (Deponie)
Merke: Was nicht entsteht, muss auch nicht entsorgt werden. Vermeidung steht deshalb an oberster Stelle, Deponie ganz unten.

4.4 Nachhaltigkeit im Büroalltag

Im kaufmännischen Büro lassen sich viele Nachhaltigkeitsmaßnahmen direkt umsetzen:

  • Papierloses Arbeiten, doppelseitiger Druck, FSC-/Blauer-Engel-Papier
  • Energieeffiziente IT, Standby vermeiden, Geräte nach Lebenszyklus beschaffen
  • Dienstreisen bündeln, Bahn statt Flug, Videokonferenz statt Präsenztermin
  • Mülltrennung (Papier, Verpackung, Restmüll, Tonerkartuschen, Elektroschrott)
  • Nachhaltige Lieferantenauswahl (regional, zertifiziert, fair)
Beispiel: Die fiktive Nordlicht Office GmbH ersetzt ihren bisherigen Papierbedarf vollständig durch Recyclingpapier mit Blauem Engel. Die Kosten steigen um 6 %, der CO2-Ausstoß der Papierbeschaffung sinkt um rund 70 %. → Zielkonflikt Ökonomie ↔ Ökologie, der bewusst zugunsten der Umwelt entschieden wird.
Prüfungstipp: Typische Fragen: Ordne Maßnahmen den Dimensionen zu; unterscheide Zielkonflikt/-harmonie/-neutralität; bringe Stufen der Abfallhierarchie in die richtige Reihenfolge.

Selbsttest Kapitel 4

1. Welche Beziehung liegt vor, wenn eine neue, teurere Solaranlage die Stromrechnung senkt und den CO2-Ausstoß reduziert?
Zielharmonie – ökonomisches und ökologisches Ziel werden gemeinsam erreicht.
2. In welcher Reihenfolge steht die Abfallhierarchie nach KrWG?
Vermeidung → Wiederverwendung → Recycling → sonstige Verwertung → Beseitigung.
3. Nenne eine Maßnahme der sozialen Nachhaltigkeit im Büro.
Z.B. Gesundheitsförderung, faire Ausbildung, ergonomische Arbeitsplätze, Gleichbehandlung.
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Rechtsformen der Unternehmen

Die Rechtsform eines Unternehmens entscheidet über Haftung, Kapitalbedarf, Geschäftsführung, Gewinnverteilung und steuerliche Behandlung. Man unterscheidet grob zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG).

5.1 Überblick in einer Tabelle

RechtsformMind. KapitalHaftungGeschäftsführungRechtsgrundlage
Einzelunternehmen (e.K.)Unbeschränkt, auch privatInhaberHGB
GbRAlle Gesellschafter unbeschränkt & gesamtschuldnerischAlle Gesellschafter gemeinsamBGB §§ 705 ff.
OHGAlle Gesellschafter unbeschränktJeder Gesellschafter einzelnHGB §§ 105 ff.
KGKomplementär unbeschränkt / Kommanditist bis EinlageKomplementär(e)HGB §§ 161 ff.
GmbH25.000 € (12.500 € bei Gründung)Beschränkt auf GesellschaftsvermögenGeschäftsführerGmbHG
UG (haftungsbeschränkt)1 € (Rücklagepflicht)Beschränkt auf GesellschaftsvermögenGeschäftsführerGmbHG § 5a
AG50.000 €Beschränkt auf GesellschaftsvermögenVorstand (Aufsicht: Aufsichtsrat)AktG

5.2 Personengesellschaften im Detail

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Einfachste Form, formlos durch Vertrag möglich. Alle Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch. Keine Eintragung ins Handelsregister. Typisch für Anwaltskanzleien oder Existenzgründungen.

OHG – Offene Handelsgesellschaft

Wie die GbR, aber Handelsgewerbe und Eintrag ins Handelsregister (HR A). Alle Gesellschafter haften voll. Gewinnverteilung: 4 % auf die Kapitalanteile, Rest nach Köpfen.

KG – Kommanditgesellschaft

Mindestens ein Komplementär (haftet voll, führt Geschäfte) und ein Kommanditist (haftet nur bis zur Einlage, keine Geschäftsführung). Ideal, wenn Kapital hereingeholt werden soll, ohne Kontrolle abzugeben.

GmbH & Co. KG

Sonderform: Die GmbH ist Komplementärin, haftet also voll – aber nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. So wird die volle persönliche Haftung faktisch ausgeschlossen.

5.3 Kapitalgesellschaften im Detail

GmbH

Eigene juristische Person. Stammkapital 25.000 €, bei Gründung mind. die Hälfte einzuzahlen. Haftung ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Organe: Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung.

UG (haftungsbeschränkt)

„Mini-GmbH". Gründung ab 1 € möglich, aber 25 % des Jahresüberschusses müssen in eine Rücklage eingestellt werden, bis 25.000 € erreicht sind. Danach Umwandlung in GmbH möglich.

AG – Aktiengesellschaft

Grundkapital 50.000 €, zerlegt in Aktien. Organe: Vorstand (führt), Aufsichtsrat (kontrolliert), Hauptversammlung (Aktionäre beschließen). Geeignet für großen Kapitalbedarf, z.B. Börsengang.

Organe im Überblick (AG)

Hauptversammlung wählt Aufsichtsrat → Aufsichtsrat bestellt Vorstand → Vorstand leitet die AG. Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage.

Merke: Personengesellschafter haften grundsätzlich persönlich; Kapitalgesellschaften sind selbst juristische Person und haften nur mit ihrem Vermögen. Ausnahme: Kommanditist (KG) und UG/GmbH-Gesellschafter haften ebenfalls beschränkt.

5.4 Handelsregister

Das Handelsregister wird beim Amtsgericht geführt und ist öffentlich einsehbar. Es hat zwei Abteilungen:

AbteilungWer wird dort eingetragen?
HR AEinzelkaufleute (e.K.), OHG, KG
HR BKapitalgesellschaften: GmbH, UG, AG
Beispiel: Eine fiktive Büroservice Nord KG hat als Komplementär Herrn Petersen (haftet voll) und als Kommanditistin Frau Albers (Einlage 30.000 €, haftet nur damit). Frau Albers darf keine Geschäfte für die KG führen.
Prüfungstipp: In Multiple-Choice-Aufgaben werden oft Haftung und Mindestkapital verwechselt. Lerne die Tabelle aus 5.1 auswendig – das reicht für einen Großteil der Punkte.

Selbsttest Kapitel 5

1. Wie haftet ein Kommanditist?
Nur bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Einlage.
2. Welches Mindestkapital hat die GmbH bei Gründung einzuzahlen?
Mindestens 12.500 € (die Hälfte des Stammkapitals von 25.000 €).
3. Welche drei Organe hat die AG und wer wird von wem bestellt?
Hauptversammlung wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand. Der Vorstand leitet die AG.
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Finanzierung & Kreditsicherheiten

Jedes Unternehmen benötigt Kapital – für Gründung, Investitionen, laufenden Betrieb oder Wachstum. Die Finanzierung beantwortet die Frage: Woher kommt das Geld? Man unterscheidet nach Herkunft (innen/außen) und nach Rechtsstellung (Eigen-/Fremdkapital).

6.1 Systematik der Finanzierung

Finanzierung Innenfinanzierung Außenfinanzierung • Selbstfinanzierung (Gewinne) • Rückstellungen • Abschreibungsgegenwerte • Vermögensumschichtung • Beteiligungsfinanz. (Eigen) • Kredite, Anleihen (Fremd) • Leasing, Factoring • Lieferantenkredit

6.2 Eigenkapital vs. Fremdkapital

KriteriumEigenkapitalFremdkapital
HerkunftEigentümer, einbehaltene GewinneBanken, Lieferanten, Anleihen
RückzahlungNicht befristetZeitlich befristet
VergütungGewinnanteil / DividendeZinsen
HaftungHaftet voll im VerlustfallKeine Haftung, aber Sicherheiten
MitspracheJa (Stimmrecht)Nein
BilanzpositionPassiva – A. EigenkapitalPassiva – C. Verbindlichkeiten

6.3 Wichtige Finanzierungsarten

Kontokorrentkredit

Kurzfristig eingeräumter Dispo auf dem Geschäftskonto. Sehr flexibel, aber vergleichsweise teuer. Typisch für Liquiditätsschwankungen.

Darlehen / Investitionskredit

Langfristig, feste Laufzeit und Tilgung. Genutzt für Maschinen, Gebäude, IT-Infrastruktur. Häufig mit Sicherheiten verknüpft.

Lieferantenkredit (Skonto)

Zahlungsziel des Lieferanten, z.B. „2 % Skonto bei Zahlung in 10 Tagen, netto 30 Tage". Effektivzins kann sehr hoch sein – Skonto sollte, wenn möglich, gezogen werden.

Leasing

Nutzung gegen monatliche Rate ohne Eigentumserwerb. Schont die Liquidität, Raten sind Betriebsausgabe. Typisch: Firmenwagen, Kopierer.

Factoring

Verkauf offener Forderungen an einen Factor. Unternehmen erhält sofort Liquidität, trägt ggf. kein Ausfallrisiko mehr (echtes Factoring).

Beteiligungsfinanzierung

Neue Gesellschafter/Aktionäre bringen Eigenkapital ein. Erhöht die Eigenkapitalquote, aber verwässert u.U. die Kontrolle der Altgesellschafter.

Rechenbeispiel Skonto: Rechnung 5.000 €, „2 % Skonto bei 10 Tagen, sonst 30 Tage netto". Wer 10 Tage früher zahlt, spart 100 €. Der effektive Jahreszins liegt bei ca. 36 % (2 % × 360/20). → Skonto ziehen lohnt sich fast immer.

6.4 Kreditsicherheiten

Banken fordern Sicherheiten, um im Insolvenzfall Zugriff auf Vermögen zu haben. Man unterscheidet Personal- und Sachsicherheiten.

SicherheitTypWesen
BürgschaftPersonalsicherheitDritte Person haftet, wenn Schuldner nicht zahlt (BGB § 765).
GrundschuldSachsicherheitBank erhält Recht auf Verwertung einer Immobilie. Unabhängig von einer Forderung, deshalb flexibel.
HypothekSachsicherheitWie Grundschuld, aber streng an eine bestimmte Forderung gebunden (akzessorisch).
SicherungsübereignungSachsicherheitEigentum an beweglicher Sache (z.B. Maschine) geht auf die Bank über, Besitz bleibt beim Unternehmen.
SicherungsabtretungSachsicherheitForderungen (z.B. gegen Kunden) werden an die Bank abgetreten.
LombardkreditSachsicherheitKurzfristiger Kredit gegen Verpfändung von Wertpapieren oder Waren.
Merke: Grundschuld ist in der Praxis beliebter als die Hypothek, weil sie nicht an eine einzelne Forderung gebunden ist und nach Tilgung für neue Kredite wiederverwendet werden kann.
Prüfungstipp: Unterscheide Personalsicherheit (Bürgschaft) klar von Sachsicherheiten. Merke dir: „Grundschuld = flexibel, Hypothek = starr an Forderung".

Selbsttest Kapitel 6

1. Was unterscheidet Innen- von Außenfinanzierung?
Innenfinanzierung erfolgt aus dem Unternehmen heraus (z.B. Gewinne, Abschreibungen, Rückstellungen), Außenfinanzierung von externen Kapitalgebern (Banken, Anteilseigner, Lieferanten).
2. Ist eine Bürgschaft eine Personal- oder Sachsicherheit?
Personalsicherheit – eine Person haftet für die Schulden eines anderen.
3. Warum wird die Grundschuld häufig der Hypothek vorgezogen?
Sie ist nicht akzessorisch, d.h. nicht an eine bestimmte Forderung gebunden, und kann nach Tilgung für neue Kredite verwendet werden.
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Berufsausbildung nach BBiG

Die duale Berufsausbildung in Deutschland ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Sie findet gleichzeitig im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Zuständige Stelle ist für kaufmännische Berufe die Industrie- und Handelskammer (IHK).

7.1 Der Berufsausbildungsvertrag

Der Vertrag muss vor Beginn der Ausbildung schriftlich niedergelegt werden (§ 11 BBiG). Er enthält u.a.:

  • Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Ausbildungsstätte, Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  • Dauer der Probezeit (mind. 1, max. 4 Monate)
  • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen zur Kündigung
Achtung: In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach der Probezeit kann der Betrieb nur noch aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Auszubildende dürfen mit vierwöchiger Frist kündigen – auch, wenn sie den Beruf wechseln wollen.

7.2 Pflichten – Überblick

Pflichten des Ausbildenden (§§ 14 ff. BBiG)

  • Ausbildung zielgerichtet planen und durchführen
  • Ausbildungsmittel kostenlos bereitstellen
  • Besuch der Berufsschule ermöglichen und anrechnen
  • Angemessene Vergütung zahlen
  • Führen eines Ausbildungsnachweises ermöglichen
  • Charakterliche Förderung, Schutz vor Gefahren
  • Zeugnis bei Beendigung ausstellen

Pflichten der Auszubildenden (§ 13 BBiG)

  • Lernpflicht – Mühe, Ausbildungsziel zu erreichen
  • Teilnahme an Berufsschule und Prüfungen
  • Aufträge sorgfältig ausführen
  • Betriebliche Ordnung beachten
  • Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führen
  • Pflegliche Behandlung von Werkzeugen etc.
  • Verschwiegenheit über Betriebsgeheimnisse

7.3 Beendigung der Ausbildung

Die Ausbildung endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder – sofern früher – mit Bestehen der Abschlussprüfung durch die Kammer (§ 21 BBiG). Wird die Prüfung nicht bestanden, verlängert sich die Ausbildung auf Antrag bis zur Wiederholungsprüfung, jedoch maximal um ein Jahr.

Merke: Mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ist die Ausbildung beendet – nicht erst mit dem Zeugnis und nicht zum Vertragsende, wenn dieses später liegt.

7.4 Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

In Betrieben mit Betriebsrat können Jugendliche unter 18 und Auszubildende unter 25 eine JAV wählen (§§ 60 ff. BetrVG). Sie vertritt die Interessen der jungen Beschäftigten gegenüber Betriebsrat und Arbeitgeber.

Beispiel: Die Auszubildende Lea erhält im Büro regelmäßig Aufgaben, die nichts mit dem Ausbildungsrahmenplan zu tun haben (nur Telefonumleitungen, kein Einblick in Buchführung, Personal, Einkauf). Sie kann beim Ausbilder Abhilfe verlangen; hilft das nicht, ist die IHK die richtige Ansprechpartnerin.
Prüfungstipp: Lerne die Probezeit (1–4 Monate), Kündigungsfristen und Pflichten auswendig. Unterscheide Ausbildender (der Betrieb) vom Ausbilder (die Person, die tatsächlich ausbildet).

Selbsttest Kapitel 7

1. Wie lange darf die Probezeit maximal dauern?
Maximal 4 Monate (§ 20 BBiG), mindestens 1 Monat.
2. Wer ist zuständige Stelle für Kaufleute für Büromanagement?
Die Industrie- und Handelskammer (IHK).
3. Mit welchem Zeitpunkt endet die Ausbildung bei bestandener Abschlussprüfung?
Mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss – auch wenn der Vertrag eigentlich länger liefe.
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Arbeitsrecht & Mitbestimmung

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist auf viele Gesetze verteilt – vom Arbeitsvertrag über das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz bis zum Betriebsverfassungsgesetz.

8.1 Der Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist ein besonderer Dienstvertrag (§ 611a BGB). Er verpflichtet den Arbeitnehmer zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit. Pflicht zur schriftlichen Niederschrift der wesentlichen Bedingungen folgt aus dem Nachweisgesetz (NachwG).

Pflicht ArbeitgeberPflicht Arbeitnehmer
Zahlung des ArbeitslohnsArbeitsleistung erbringen
Fürsorgepflicht (Gesundheit, Gleichbehandlung)Treuepflicht (Verschwiegenheit, Wettbewerbsverbot)
BeschäftigungspflichtWeisungen befolgen
Urlaub gewährenArbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen

8.2 Arbeitszeit – ArbZG

  • Werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich max. 8 Stunden, auf 10 Stunden verlängerbar, wenn im Durchschnitt von 6 Monaten 8 Stunden nicht überschritten werden.
  • Ruhepausen: ab 6 h Arbeit > 30 Min., ab 9 h > 45 Min.
  • Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen: mindestens 11 Stunden.
  • Sonn- und Feiertagsarbeit grundsätzlich verboten (mit Ausnahmen).

8.3 Urlaub – BUrlG

Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG), entspricht 20 Arbeitstagen bei 5-Tage-Woche. Für Jugendliche gelten nach dem JArbSchG höhere Mindestansprüche (je nach Alter bis zu 30 Werktage).

8.4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ordentliche Kündigung

Fristgemäß. Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 BGB). Frist verlängert sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.

Außerordentliche Kündigung

Fristlos aus wichtigem Grund (§ 626 BGB), z.B. Diebstahl. Muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen.

Aufhebungsvertrag

Einvernehmliche Beendigung. Vorsicht: kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

Kündigungsschutz (KSchG)

Gilt in Betrieben mit > 10 Arbeitnehmern und nach mehr als 6 Monaten Beschäftigung. Kündigung nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen.

Achtung: Jede Kündigung muss schriftlich (eigenhändig unterschrieben) erfolgen, § 623 BGB. E-Mail oder WhatsApp genügen nicht!

8.5 Betriebliche Mitbestimmung (BetrVG)

In Betrieben mit mindestens 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden (§ 1 BetrVG). Seine wichtigsten Rechte:

BeteiligungsstufeBeispiele
InformationsrechtArbeitgeber muss über Personalplanung informieren.
AnhörungsrechtVor jeder Kündigung (§ 102 BetrVG) – sonst unwirksam!
BeratungsrechtBei Personalplanung, Investitionen.
MitbestimmungsrechtArbeitszeit, Pausen, Urlaubspläne, Entlohnungsgrundsätze (§ 87 BetrVG).

8.6 Tarifverträge

Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband (oder einzelnem Arbeitgeber) geschlossen. Sie regeln z.B. Löhne, Arbeitszeiten, Urlaub, Zuschläge. Man unterscheidet:

  • Manteltarifvertrag: Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen. Lange Laufzeit.
  • Lohn-/Gehaltstarifvertrag: Tatsächliche Entgelthöhen; meist kurze Laufzeit (1–2 Jahre).
  • Firmentarifvertrag: Zwischen Gewerkschaft und einem Unternehmen.
Günstigkeitsprinzip: Abweichungen vom Tarifvertrag sind zulässig, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind.
Prüfungstipp: Typische Prüfungsfrage: Welche Rechte hat der Betriebsrat bei einer Kündigung? → Anhörungsrecht nach § 102 BetrVG. Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam.

Selbsttest Kapitel 8

1. Wie viele Werktage Urlaub müssen nach BUrlG mindestens gewährt werden?
24 Werktage bei 6-Tage-Woche, entspricht 20 Arbeitstagen bei 5-Tage-Woche.
2. In welcher Form ist eine Kündigung wirksam?
Nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB). E-Mail, Fax, Messenger sind nicht wirksam.
3. Ab wie vielen Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden?
Ab 5 ständig beschäftigten, wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sein müssen.
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Sozialversicherung

Die deutsche Sozialversicherung steht auf fünf Säulen und beruht auf dem Prinzip der Solidargemeinschaft: Alle Versicherten zahlen ein, erhalten aber Leistungen nach Bedarf. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB).

9.1 Die fünf Säulen

Kranken Pflege Renten Arbeitslosen Unfall Sozialversicherung Solidarprinzip · gesetzliche Pflichtversicherung
ZweigTrägerBeitrag (ca. 2025/26)Wer zahlt?
Krankenversicherung (KV)Krankenkassen (z.B. AOK, TK)14,6 % + ZusatzbeitragAG + AN je ≈ hälftig
Pflegeversicherung (PV)Pflegekassen bei den KVca. 3,4 %AG + AN je ≈ hälftig
Rentenversicherung (RV)Deutsche Rentenversicherung18,6 %AG + AN je hälftig
Arbeitslosenversicherung (ALV)Bundesagentur für Arbeit2,6 %AG + AN je hälftig
Unfallversicherung (UV)BerufsgenossenschaftenBetriebsabhängigNur Arbeitgeber
Wichtig: Die Unfallversicherung wird ausschließlich vom Arbeitgeber bezahlt. Alle anderen Zweige tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam.

9.2 Prinzipien der Sozialversicherung

Solidarprinzip

Gesunde zahlen für Kranke, Junge für Alte, Arbeitende für Arbeitslose. Die Leistung ist unabhängig vom individuellen Beitrag.

Versicherungspflicht

Wer als Arbeitnehmer mehr als einen Mini-Job-Betrag verdient, ist in allen Zweigen gesetzlich pflichtversichert.

Selbstverwaltung

Die Träger werden von Vertreter:innen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (nicht vom Staat) selbst verwaltet.

Äquivalenzprinzip (nur RV/ALV)

Die spätere Leistung orientiert sich an den gezahlten Beiträgen (Rentenpunkte, Arbeitslosengeld-Höhe).

9.3 Leistungen im Krankheitsfall

ZeitraumLeistungTräger
Tag 1 – 42Entgeltfortzahlung (100 % des Lohns)Arbeitgeber (§ 3 EntgFG)
Ab Tag 43 bis max. 78 WochenKrankengeld (ca. 70 % Brutto, max. 90 % Netto)Krankenkasse
Beispiel: Max ist seit 5 Wochen krank. Sein Arbeitgeber zahlt noch eine weitere Woche das volle Gehalt (6 Wochen = 42 Tage). Danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld.
Prüfungstipp: Merke dir die „6-Wochen-Regel" und die Besonderheit: Unfallversicherung = Arbeitgeber zahlt allein.

Selbsttest Kapitel 9

1. Welcher Zweig wird ausschließlich vom Arbeitgeber getragen?
Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften).
2. Wie lange zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall den vollen Lohn?
Bis zu 6 Wochen (Entgeltfortzahlung nach EntgFG).
3. Welches Prinzip bedeutet, dass die Beiträge nicht nach individuellem Risiko berechnet werden?
Das Solidarprinzip.
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Vollmachten & Betriebsorganisation

Wer darf ein Unternehmen rechtsverbindlich nach außen vertreten? Diese Frage beantwortet das Vollmachtsrecht (BGB, HGB). Wie ist ein Unternehmen intern aufgebaut? Damit beschäftigt sich die Betriebsorganisation.

10.1 BGB-Vollmachten

VollmachtUmfangBeispiel
SpezialvollmachtFür ein einzelnes, konkret bestimmtes Geschäft.„Bitte kaufe mir diesen Drucker."
Artvollmacht / GattungsvollmachtFür wiederkehrende Geschäfte einer bestimmten Art.Einkäuferin darf Bürobedarf bestellen.
GeneralvollmachtUmfasst alle Geschäfte des Vollmachtgebers.Prokura-ähnliche Vertretung außerhalb des HGB.

10.2 Handlungsvollmacht (§ 54 HGB)

Beschränkt auf Geschäfte, die ein solches Handelsgewerbe gewöhnlich mit sich bringt. Wird nicht ins Handelsregister eingetragen.

Generalhandlungsvollmacht

Alle üblichen Geschäfte des gesamten Betriebs.

Arthandlungsvollmacht

Bestimmte Art von Geschäften, z.B. alle Einkäufe.

Spezialhandlungsvollmacht

Nur ein einzelnes, bestimmtes Geschäft.

Unterschriftszusatz

Handlungsbevollmächtigte zeichnen mit „i. V." (in Vollmacht) oder „i. A." (im Auftrag).

10.3 Prokura (§§ 48–53 HGB)

Die weitreichendste handelsrechtliche Vollmacht. Sie kann nur vom Inhaber / von der Geschäftsführung erteilt werden und muss ins Handelsregister eingetragen werden.

Darf der Prokurist?Ja / Nein
Gewöhnliche und außergewöhnliche Handelsgeschäfte✔️ Ja
Wechsel ausstellen, Bankkredit aufnehmen✔️ Ja
Prokura weiter erteilen❌ Nein
Unternehmen oder Grundstücke verkaufen❌ Nur mit besonderer Vollmacht
Insolvenzantrag, Bilanz unterschreiben❌ Nein (Grundgeschäft der Inhaberin)

Einzelprokura

Der Prokurist darf allein handeln.

Gesamtprokura

Mindestens zwei Prokuristen müssen gemeinsam unterschreiben. Erhöht die Sicherheit.

Unterschrift: „ppa." (per procura autoritate).

Merke: Prokura = handelsrechtlich, Handelsregister, „ppa.". Handlungsvollmacht = ohne Handelsregister, „i.V./i.A.". BGB-Vollmachten gelten außerhalb des Handelsrechts.

10.4 Aufbau- und Ablauforganisation

Aufbauorganisation

Regelt die Struktur eines Unternehmens: Abteilungen, Stellen, Hierarchien. Dargestellt im Organigramm.

Ablauforganisation

Regelt die Prozesse: Wer macht wann was? Dargestellt in Prozessbeschreibungen, Flussdiagrammen.

10.5 Leitungssysteme

Leitung Einkauf Verkauf Personal Stabsstelle Recht Einlinien­system mit Stabsstelle Jede Stelle hat einen Vorgesetzten. Stabsstellen beraten, ohne Weisungsbefugnis.
SystemKennzeichenBeispiel
EinliniensystemJede Stelle hat genau einen Vorgesetzten. Klare Verantwortung, aber lange Wege.Kleines Familienunternehmen
MehrliniensystemStellen haben mehrere Vorgesetzte für verschiedene Themen.Projektorganisation
StabliniensystemEinliniensystem + Stabsstellen zur Beratung (ohne Weisungsbefugnis).Stabsstelle Datenschutz
MatrixorganisationKombination aus funktionaler und Projekt-/Objekt-Gliederung.Großkonzern
Prüfungstipp: Unterschied „i. V." (weitreichender, aber ohne HR) und „ppa." (Prokura, Handelsregister). Stabsstelle: beratet, entscheidet nicht.

Selbsttest Kapitel 10

1. Darf ein Prokurist ein Grundstück des Unternehmens verkaufen?
Nur, wenn er dafür eine gesonderte Vollmacht besitzt. Ohne Zusatzvollmacht darf er Grundstücke weder veräußern noch belasten (§ 49 Abs. 2 HGB).
2. Welche Vollmacht wird ins Handelsregister eingetragen?
Die Prokura.
3. Was ist der Unterschied zwischen Stabsstelle und Linienstelle?
Die Linienstelle entscheidet und gibt Weisungen. Die Stabsstelle berät, hat aber keine Weisungsbefugnis.
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Arbeits- & Datenschutz

Im letzten Kapitel geht es um den Schutz von Mensch (Arbeitsschutz) und Daten (Datenschutz) im Arbeitsalltag. Beide Bereiche sind rechtlich stark normiert und prüfungsrelevant.

11.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen. Grundlagen sind das ArbSchG, die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG).

  • Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz erstellen und dokumentieren.
  • Unterweisung der Beschäftigten bei Einstellung und mindestens jährlich.
  • Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wenn nötig.
  • Organisation von Ersthelfern und Flucht-/Rettungswegen.
  • Im Büro: ergonomische Möbel, Bildschirmbrille auf Anforderung, Pausenregelung.

11.2 Arbeitsunfälle und Berufsgenossenschaft

Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg sind über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) abgesichert. Arbeitgeber müssen Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen zur Folge haben, innerhalb von 3 Tagen melden.

Achtung: Der Weg vom/zur Arbeit (direkter Weg) ist mitversichert – Wegeunfall. Private Umwege (z.B. zum Supermarkt) sind nicht erfasst.

11.3 Jugendarbeitsschutz (JArbSchG)

RegelungJugendliche (15–17 Jahre)
Max. tägliche Arbeitszeit8 Stunden
Max. wöchentliche Arbeitszeit40 Stunden
Ruhepause bei > 4,5 h30 Min.
Ruhepause bei > 6 h60 Min.
Nachtruhe20:00 – 06:00 Uhr (mit Ausnahmen)
Mindesturlaub25–30 Werktage je nach Alter

11.4 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) & BDSG

Seit 2018 gilt die DSGVO unionsweit. Sie schützt natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Personenbezogene Daten

Alle Daten, die einer identifizierbaren Person zugeordnet werden können: Name, Adresse, E-Mail, IP-Adresse, Personalnummer, Gesundheitsdaten.

Rechtsgrundlagen (Art. 6)

  • Einwilligung
  • Vertragserfüllung
  • Gesetzliche Pflicht
  • Lebenswichtige Interessen
  • Öffentliches Interesse
  • Berechtigtes Interesse

11.5 Grundsätze der Verarbeitung (Art. 5 DSGVO)

GrundsatzBedeutung
Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, TransparenzVerarbeitung nur auf Rechtsgrundlage und nachvollziehbar.
ZweckbindungDaten nur für den angegebenen Zweck nutzen.
DatenminimierungSo wenig Daten wie möglich verarbeiten.
RichtigkeitDaten aktuell und korrekt halten.
SpeicherbegrenzungDaten nicht länger als nötig speichern.
Integrität und VertraulichkeitTechnische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Schutz.
RechenschaftspflichtNachweis der Einhaltung.

11.6 Rechte Betroffener

  • Auskunft (Art. 15)
  • Berichtigung (Art. 16)
  • Löschung / „Recht auf Vergessenwerden" (Art. 17)
  • Einschränkung (Art. 18)
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20)
  • Widerspruch (Art. 21)
Bußgelder: Bei Verstößen bis 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, was höher ist.
Beispiel: Eine Kundin schreibt eine E-Mail an die fiktive Nordlicht Office GmbH und bittet um Auskunft darüber, welche Daten über sie gespeichert sind. Das Unternehmen muss innerhalb von einem Monat vollständig und unentgeltlich antworten (Art. 12 DSGVO).
Prüfungstipp: Kombiniere die Grundsätze (Art. 5) mit der Datenschutzerklärung auf Webseiten. Kenne die 6 Rechtsgrundlagen und die 7 Grundsätze – das sind Dauerbrenner.

Selbsttest Kapitel 11

1. Wer trägt die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung?
Allein der Arbeitgeber. Die Berufsgenossenschaft ist der Träger.
2. Welche Frist gilt für die Beantwortung eines DSGVO-Auskunftsersuchens?
Grundsätzlich ein Monat nach Eingang (Art. 12 Abs. 3 DSGVO), in komplexen Fällen um bis zu zwei Monate verlängerbar.
3. Was bedeutet der Grundsatz der Datenminimierung?
Es dürfen nur so viele personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, wie für den Zweck unbedingt erforderlich sind.

Geschafft! Wenn du alle 11 Kapitel verstanden und die Selbsttests richtig beantworten kannst, bist du für den WiSo-Teil deiner Abschlussprüfung sehr gut gerüstet. Nutze die „Magische Wand" zum Wiederholen in der Gruppe und wiederhole die Tabellen aus den Kapiteln 5 (Rechtsformen), 6 (Sicherheiten) und 9 (Sozialversicherung) gezielt – das sind die häufigsten Stolpersteine. Viel Erfolg!