Grundlagen des Wirtschaftens
1.1 Bedürfnisse, Bedarf und Nachfrage
Am Anfang jeder wirtschaftlichen Aktivität steht ein Bedürfnis – das Gefühl eines Mangels, verbunden mit dem Wunsch, diesen zu beheben. Bedürfnisse lassen sich inhaltlich unterscheiden:
- Existenzbedürfnisse (Grundbedürfnisse): lebensnotwendig, etwa Nahrung, Kleidung, Wohnung.
- Kulturbedürfnisse: abhängig vom gesellschaftlichen Umfeld, etwa Bildung, Zeitung, Smartphone.
- Luxusbedürfnisse: darüber hinausgehend, etwa Oldtimer, Zweitwohnung in den Alpen.
Nach dem Träger unterscheidet man:
- Individualbedürfnisse: betreffen den Einzelnen (Mittagessen, Friseur).
- Kollektivbedürfnisse: werden von der Gemeinschaft gedeckt (Straßen, innere Sicherheit, Rettungsdienst).
1.2 Das ökonomische Prinzip
Weil Güter knapp sind, handelt man rational nach dem ökonomischen Prinzip. Es hat zwei praxisrelevante Ausprägungen:
| Prinzip | Ausgangssituation | Ziel | Beispiel Büroalltag |
|---|---|---|---|
| Minimalprinzip (Sparprinzip) |
Ziel ist fest vorgegeben | Mitteleinsatz minimieren | „Ich brauche 500 Werbemappen. Welcher Druckdienstleister ist am günstigsten?" |
| Maximalprinzip (Ergiebigkeitsprinzip) |
Mittel sind fest vorgegeben | Ertrag maximieren | „Ich habe ein Budget von 2.000 € für Fortbildungen. Welche Seminare bringen den größten Lernnutzen?" |
1.3 Güter und Güterarten
Güter sind Mittel zur Bedürfnisbefriedigung. Man unterscheidet nach mehreren Kriterien:
Verfügbarkeit
- Freie Güter: unbegrenzt vorhanden (Luft, Sonnenlicht).
- Knappe Güter = Wirtschaftsgüter: gegen Entgelt.
Beschaffenheit
- Sachgüter: Materielle Dinge (Drucker).
- Dienstleistungen: Immateriell (Beratung, Wartung).
- Rechte: Patente, Lizenzen, Marken.
Verwendungszweck
- Konsumgüter: privater Verbrauch.
- Produktionsgüter: Einsatz im Betrieb.
Dauer
- Verbrauchsgüter: gehen beim Nutzen unter (Druckerpatrone).
- Gebrauchsgüter: mehrfach nutzbar (Firmenwagen).
1.4 Produktionsfaktoren
Produktionsfaktoren sind die Einsatzgrößen, mit denen Güter und Dienstleistungen hergestellt werden.
Volkswirtschaftliche Sicht
- Boden – Anbauboden, Abbauboden (Rohstoffe), Standortboden.
- Arbeit – körperliche und geistige Tätigkeit der Menschen.
- Kapital – Sachkapital (Maschinen, Gebäude) und Geldkapital.
- Bildung/Wissen (moderner Zusatz) – Schlüsselressource der Wissensgesellschaft.
Betriebswirtschaftliche Sicht
Im Betrieb wird feiner unterteilt. Man spricht von Elementarfaktoren und einem dispositiven Faktor:
| Faktor | Untergliederung | Beispiele |
|---|---|---|
| Werkstoffe | Rohstoffe | Holz, Metall – Hauptbestandteil des Produkts |
| Hilfsstoffe | Schrauben, Leim, Nägel – Nebenbestandteil | |
| Betriebsstoffe | Schmieröl, Strom, Wasser – verbraucht beim Produzieren | |
| Betriebsmittel | — | Maschinen, Gebäude, Grundstücke, Werkzeuge, EDV |
| Ausführende Arbeit | — | gewerbliche Mitarbeiter, Sachbearbeitung |
| Dispositive Arbeit | Leitung, Planung, Organisation | Geschäftsführung, Abteilungsleitung, Controlling |
1.5 Wirtschaftssektoren
Die Gesamtwirtschaft wird in drei (manchmal vier) Sektoren gegliedert, je nachdem, wie weit ein Gut vom Rohzustand entfernt ist:
- Primärsektor (Urproduktion): Gewinnung aus der Natur – Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Fischerei.
- Sekundärsektor (Verarbeitung): Industrie, Handwerk, Bauwesen, Energieerzeugung.
- Tertiärsektor (Dienstleistungen): Handel, Verkehr, Banken, Versicherungen, Bildung, Verwaltung.
- Quartärsektor (neuer Zusatz): Information, Forschung, IT-Dienstleistungen.
Selbsttest Kapitel 1
Markt und Preisbildung
2.1 Angebot und Nachfrage
Grundregel der Preisbildung:
- Nachfrage: Je niedriger der Preis, desto höher die nachgefragte Menge (fallende Kurve).
- Angebot: Je höher der Preis, desto mehr bieten Unternehmen an (steigende Kurve).
2.2 Gleichgewichtspreis
Der Gleichgewichtspreis (auch Marktpreis) ist der Preis, bei dem die angebotene Menge genau der nachgefragten Menge entspricht. Der Markt ist „geräumt" – es gibt keine unverkauften Produkte und keine unerfüllte Nachfrage.
- Preis > Gleichgewichtspreis → Angebot > Nachfrage → Angebotsüberhang (Käufermarkt) → Preis sinkt.
- Preis < Gleichgewichtspreis → Nachfrage > Angebot → Nachfrageüberhang (Verkäufermarkt) → Preis steigt.
2.3 Rechenbeispiel – Gleichgewichtspreis bestimmen
Aus einer Markterhebung liegen folgende Mengenangaben vor:
| Preis (€) | Nachfrage (Stück) | Angebot (Stück) | Situation |
|---|---|---|---|
| 40 | 900 | 300 | Nachfrageüberhang (Preis zu niedrig) |
| 60 | 700 | 500 | Nachfrageüberhang |
| 80 | 600 | 600 | Gleichgewicht (p* = 80 €, x* = 600 Stück) |
| 100 | 500 | 700 | Angebotsüberhang |
| 120 | 300 | 900 | Angebotsüberhang (Preis zu hoch) |
2.4 Marktformen
Je nach Zahl der Anbieter und Nachfrager ergeben sich neun klassische Marktformen:
| Nachfrager ↓ / Anbieter → | viele | wenige | einer |
|---|---|---|---|
| viele | Polypol | Angebotsoligopol | Angebotsmonopol |
| wenige | Nachfrageoligopol | zweiseitiges Oligopol | beschränktes Angebotsmonopol |
| einer | Nachfragemonopol | beschränktes Nachfragemonopol | zweiseitiges Monopol |
2.5 Funktionen des Preises
- Lenkungsfunktion: Hohe Preise locken Anbieter in einen Markt, niedrige Preise verdrängen sie.
- Informationsfunktion: Der Preis zeigt Knappheit oder Überangebot an.
- Ausgleichsfunktion: Der Preis sorgt mittelfristig für den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage.
- Auswahl-/Ausleseffunktion: Nur wer kostengünstig produziert, überlebt.
2.6 Marktpreis beeinflussen
Verschiebungen der Kurven entstehen durch Veränderungen außerhalb des Preises:
- Nachfrage steigt (Mode, höheres Einkommen, Werbung) → neue Gleichgewichtsmenge und -preis höher.
- Angebot steigt (neue Technik, mehr Anbieter, Rohstoffe günstiger) → Gleichgewichtspreis sinkt.
Selbsttest Kapitel 2
Wirtschaftskreislauf & Konjunktur
3.1 Einfacher Wirtschaftskreislauf
Zwei Sektoren stehen sich gegenüber: Unternehmen und private Haushalte. Zwischen ihnen laufen zwei entgegengesetzte Ströme:
3.2 Erweiterter Wirtschaftskreislauf
Realistischer ist das Modell mit vier oder fünf Akteuren:
- Unternehmen – produzieren, zahlen Löhne, Steuern.
- Haushalte – konsumieren, sparen, arbeiten.
- Banken / Vermögensänderungskonto – sammeln Ersparnisse, vergeben Kredite.
- Staat – erhebt Steuern, zahlt Transferleistungen, kauft selbst Güter.
- Ausland – Import/Export.
3.3 Bruttoinlandsprodukt (BIP)
Das BIP misst den Wert aller innerhalb eines Landes in einem Jahr produzierten Waren und Dienstleistungen.
- Nominales BIP: zu aktuellen Preisen.
- Reales BIP: preisbereinigt, vergleichbar zwischen Jahren.
- BIP pro Kopf: BIP ÷ Einwohnerzahl – grober Wohlstandsindikator.
3.4 Konjunkturphasen
Der Konjunkturverlauf ist eine wellenförmige Bewegung um einen langfristigen Wachstumstrend:
| Phase | Merkmale | Arbeitsmarkt | Preise |
|---|---|---|---|
| Aufschwung (Expansion) | Nachfrage steigt, Investitionen nehmen zu, Optimismus | Arbeitslosigkeit sinkt | leicht steigend |
| Boom (Hochkonjunktur) | Kapazitäten voll ausgelastet, Überhitzung droht | Vollbeschäftigung, Fachkräftemangel | Inflationsgefahr, Löhne steigen |
| Rezession (Abschwung) | Auftragseingang sinkt, Lager füllen sich, Pessimismus | Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit steigt | stagnierend/fallend |
| Depression (Tiefphase) | Nachfrage dauerhaft gering, Pleiten, geringe Investitionen | hohe Arbeitslosigkeit | Deflationsgefahr |
3.5 Inflation und Deflation
- Inflation: anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus. Messung über den Verbraucherpreisindex (VPI). Folgen: Kaufkraftverlust, Sparen wird unattraktiver.
- Deflation: anhaltender Rückgang des Preisniveaus. Klingt verlockend, ist aber gefährlich: Konsumenten verschieben Käufe (Preise fallen weiter), Unternehmen erzielen weniger Umsatz, Entlassungen, Abwärtsspirale.
3.6 Wirtschaftspolitik und Konjunktursteuerung
Der Staat versucht, starke Ausschläge zu glätten. Zwei Hauptrichtungen:
Antizyklisch (Keynesianismus)
In der Rezession: Staatsausgaben erhöhen, Steuern senken, Nachfrage stützen.
Im Boom: Ausgaben senken, Schulden abbauen.
Angebotsorientiert
Dauerhafte Senkung von Steuern, Abgaben und Regulierung, um Unternehmen zu entlasten und Wachstum zu fördern. Geringe staatliche Eingriffe.
Die Europäische Zentralbank (EZB) verfolgt zusätzlich eine Geldpolitik mit dem Ziel der Preisstabilität (mittelfristig rund 2 % Inflation). Ihre wichtigsten Instrumente sind Leitzins, Mindestreserve und Offenmarktgeschäfte.
Selbsttest Kapitel 3
Nachhaltigkeit & Umwelt
Unternehmerisches Handeln wirkt sich nicht nur auf den Gewinn aus, sondern auch auf Mensch und Umwelt. In Deutschland und der EU sind Nachhaltigkeit, Ressourcenschutz und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft gesetzlich und gesellschaftlich fest verankert. Betriebe – auch Büros – müssen ihr Handeln daran messen lassen.
4.1 Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit wird häufig als Drei-Säulen-Modell dargestellt. Ziel ist ein Gleichgewicht zwischen diesen drei Dimensionen:
Ökologie
Schutz der Umwelt: sparsamer Umgang mit Wasser, Energie und Rohstoffen, Reduzierung von Emissionen und Abfall, Biodiversität.
Soziales
Faire Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz, Aus- und Weiterbildung, Gleichbehandlung, gesellschaftliche Verantwortung.
Ökonomie
Wirtschaftlicher Erfolg, um langfristig investieren, Arbeitsplätze sichern und Innovation ermöglichen zu können.
4.2 Zielbeziehungen zwischen den Dimensionen
| Beziehung | Beschreibung | Beispiel (Büro) |
|---|---|---|
| Zielharmonie | Die Ziele unterstützen sich gegenseitig. | LED-Umrüstung senkt Stromkosten und CO2-Ausstoß. |
| Zielneutralität | Ein Ziel wirkt sich nicht auf ein anderes aus. | Neue Kaffeemaschine im Büro ⇔ Umsatzentwicklung. |
| Zielkonflikt | Ein Ziel wird nur auf Kosten eines anderen erreicht. | Billiges Kopierpapier (Kosten ↓) vs. Recyclingpapier (Umwelt ↑). |
4.3 Kreislaufwirtschaft nach KrWG
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt, wie Abfälle in Deutschland zu behandeln sind. Ziel ist es, Rohstoffe möglichst lange im Kreislauf zu halten und die Deponierung zu minimieren. Dafür gilt eine klare fünfstufige Abfallhierarchie:
4.4 Nachhaltigkeit im Büroalltag
Im kaufmännischen Büro lassen sich viele Nachhaltigkeitsmaßnahmen direkt umsetzen:
- Papierloses Arbeiten, doppelseitiger Druck, FSC-/Blauer-Engel-Papier
- Energieeffiziente IT, Standby vermeiden, Geräte nach Lebenszyklus beschaffen
- Dienstreisen bündeln, Bahn statt Flug, Videokonferenz statt Präsenztermin
- Mülltrennung (Papier, Verpackung, Restmüll, Tonerkartuschen, Elektroschrott)
- Nachhaltige Lieferantenauswahl (regional, zertifiziert, fair)
Selbsttest Kapitel 4
Rechtsformen der Unternehmen
Die Rechtsform eines Unternehmens entscheidet über Haftung, Kapitalbedarf, Geschäftsführung, Gewinnverteilung und steuerliche Behandlung. Man unterscheidet grob zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG).
5.1 Überblick in einer Tabelle
| Rechtsform | Mind. Kapital | Haftung | Geschäftsführung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen (e.K.) | – | Unbeschränkt, auch privat | Inhaber | HGB |
| GbR | – | Alle Gesellschafter unbeschränkt & gesamtschuldnerisch | Alle Gesellschafter gemeinsam | BGB §§ 705 ff. |
| OHG | – | Alle Gesellschafter unbeschränkt | Jeder Gesellschafter einzeln | HGB §§ 105 ff. |
| KG | – | Komplementär unbeschränkt / Kommanditist bis Einlage | Komplementär(e) | HGB §§ 161 ff. |
| GmbH | 25.000 € (12.500 € bei Gründung) | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Geschäftsführer | GmbHG |
| UG (haftungsbeschränkt) | 1 € (Rücklagepflicht) | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Geschäftsführer | GmbHG § 5a |
| AG | 50.000 € | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Vorstand (Aufsicht: Aufsichtsrat) | AktG |
5.2 Personengesellschaften im Detail
GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Einfachste Form, formlos durch Vertrag möglich. Alle Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch. Keine Eintragung ins Handelsregister. Typisch für Anwaltskanzleien oder Existenzgründungen.
OHG – Offene Handelsgesellschaft
Wie die GbR, aber Handelsgewerbe und Eintrag ins Handelsregister (HR A). Alle Gesellschafter haften voll. Gewinnverteilung: 4 % auf die Kapitalanteile, Rest nach Köpfen.
KG – Kommanditgesellschaft
Mindestens ein Komplementär (haftet voll, führt Geschäfte) und ein Kommanditist (haftet nur bis zur Einlage, keine Geschäftsführung). Ideal, wenn Kapital hereingeholt werden soll, ohne Kontrolle abzugeben.
GmbH & Co. KG
Sonderform: Die GmbH ist Komplementärin, haftet also voll – aber nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. So wird die volle persönliche Haftung faktisch ausgeschlossen.
5.3 Kapitalgesellschaften im Detail
GmbH
Eigene juristische Person. Stammkapital 25.000 €, bei Gründung mind. die Hälfte einzuzahlen. Haftung ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Organe: Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung.
UG (haftungsbeschränkt)
„Mini-GmbH". Gründung ab 1 € möglich, aber 25 % des Jahresüberschusses müssen in eine Rücklage eingestellt werden, bis 25.000 € erreicht sind. Danach Umwandlung in GmbH möglich.
AG – Aktiengesellschaft
Grundkapital 50.000 €, zerlegt in Aktien. Organe: Vorstand (führt), Aufsichtsrat (kontrolliert), Hauptversammlung (Aktionäre beschließen). Geeignet für großen Kapitalbedarf, z.B. Börsengang.
Organe im Überblick (AG)
Hauptversammlung wählt Aufsichtsrat → Aufsichtsrat bestellt Vorstand → Vorstand leitet die AG. Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage.
5.4 Handelsregister
Das Handelsregister wird beim Amtsgericht geführt und ist öffentlich einsehbar. Es hat zwei Abteilungen:
| Abteilung | Wer wird dort eingetragen? |
|---|---|
| HR A | Einzelkaufleute (e.K.), OHG, KG |
| HR B | Kapitalgesellschaften: GmbH, UG, AG |
Selbsttest Kapitel 5
Finanzierung & Kreditsicherheiten
Jedes Unternehmen benötigt Kapital – für Gründung, Investitionen, laufenden Betrieb oder Wachstum. Die Finanzierung beantwortet die Frage: Woher kommt das Geld? Man unterscheidet nach Herkunft (innen/außen) und nach Rechtsstellung (Eigen-/Fremdkapital).
6.1 Systematik der Finanzierung
6.2 Eigenkapital vs. Fremdkapital
| Kriterium | Eigenkapital | Fremdkapital |
|---|---|---|
| Herkunft | Eigentümer, einbehaltene Gewinne | Banken, Lieferanten, Anleihen |
| Rückzahlung | Nicht befristet | Zeitlich befristet |
| Vergütung | Gewinnanteil / Dividende | Zinsen |
| Haftung | Haftet voll im Verlustfall | Keine Haftung, aber Sicherheiten |
| Mitsprache | Ja (Stimmrecht) | Nein |
| Bilanzposition | Passiva – A. Eigenkapital | Passiva – C. Verbindlichkeiten |
6.3 Wichtige Finanzierungsarten
Kontokorrentkredit
Kurzfristig eingeräumter Dispo auf dem Geschäftskonto. Sehr flexibel, aber vergleichsweise teuer. Typisch für Liquiditätsschwankungen.
Darlehen / Investitionskredit
Langfristig, feste Laufzeit und Tilgung. Genutzt für Maschinen, Gebäude, IT-Infrastruktur. Häufig mit Sicherheiten verknüpft.
Lieferantenkredit (Skonto)
Zahlungsziel des Lieferanten, z.B. „2 % Skonto bei Zahlung in 10 Tagen, netto 30 Tage". Effektivzins kann sehr hoch sein – Skonto sollte, wenn möglich, gezogen werden.
Leasing
Nutzung gegen monatliche Rate ohne Eigentumserwerb. Schont die Liquidität, Raten sind Betriebsausgabe. Typisch: Firmenwagen, Kopierer.
Factoring
Verkauf offener Forderungen an einen Factor. Unternehmen erhält sofort Liquidität, trägt ggf. kein Ausfallrisiko mehr (echtes Factoring).
Beteiligungsfinanzierung
Neue Gesellschafter/Aktionäre bringen Eigenkapital ein. Erhöht die Eigenkapitalquote, aber verwässert u.U. die Kontrolle der Altgesellschafter.
6.4 Kreditsicherheiten
Banken fordern Sicherheiten, um im Insolvenzfall Zugriff auf Vermögen zu haben. Man unterscheidet Personal- und Sachsicherheiten.
| Sicherheit | Typ | Wesen |
|---|---|---|
| Bürgschaft | Personalsicherheit | Dritte Person haftet, wenn Schuldner nicht zahlt (BGB § 765). |
| Grundschuld | Sachsicherheit | Bank erhält Recht auf Verwertung einer Immobilie. Unabhängig von einer Forderung, deshalb flexibel. |
| Hypothek | Sachsicherheit | Wie Grundschuld, aber streng an eine bestimmte Forderung gebunden (akzessorisch). |
| Sicherungsübereignung | Sachsicherheit | Eigentum an beweglicher Sache (z.B. Maschine) geht auf die Bank über, Besitz bleibt beim Unternehmen. |
| Sicherungsabtretung | Sachsicherheit | Forderungen (z.B. gegen Kunden) werden an die Bank abgetreten. |
| Lombardkredit | Sachsicherheit | Kurzfristiger Kredit gegen Verpfändung von Wertpapieren oder Waren. |
Selbsttest Kapitel 6
Berufsausbildung nach BBiG
Die duale Berufsausbildung in Deutschland ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Sie findet gleichzeitig im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Zuständige Stelle ist für kaufmännische Berufe die Industrie- und Handelskammer (IHK).
7.1 Der Berufsausbildungsvertrag
Der Vertrag muss vor Beginn der Ausbildung schriftlich niedergelegt werden (§ 11 BBiG). Er enthält u.a.:
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Ausbildungsstätte, Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit (mind. 1, max. 4 Monate)
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen zur Kündigung
7.2 Pflichten – Überblick
Pflichten des Ausbildenden (§§ 14 ff. BBiG)
- Ausbildung zielgerichtet planen und durchführen
- Ausbildungsmittel kostenlos bereitstellen
- Besuch der Berufsschule ermöglichen und anrechnen
- Angemessene Vergütung zahlen
- Führen eines Ausbildungsnachweises ermöglichen
- Charakterliche Förderung, Schutz vor Gefahren
- Zeugnis bei Beendigung ausstellen
Pflichten der Auszubildenden (§ 13 BBiG)
- Lernpflicht – Mühe, Ausbildungsziel zu erreichen
- Teilnahme an Berufsschule und Prüfungen
- Aufträge sorgfältig ausführen
- Betriebliche Ordnung beachten
- Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führen
- Pflegliche Behandlung von Werkzeugen etc.
- Verschwiegenheit über Betriebsgeheimnisse
7.3 Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder – sofern früher – mit Bestehen der Abschlussprüfung durch die Kammer (§ 21 BBiG). Wird die Prüfung nicht bestanden, verlängert sich die Ausbildung auf Antrag bis zur Wiederholungsprüfung, jedoch maximal um ein Jahr.
7.4 Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
In Betrieben mit Betriebsrat können Jugendliche unter 18 und Auszubildende unter 25 eine JAV wählen (§§ 60 ff. BetrVG). Sie vertritt die Interessen der jungen Beschäftigten gegenüber Betriebsrat und Arbeitgeber.
Selbsttest Kapitel 7
Arbeitsrecht & Mitbestimmung
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist auf viele Gesetze verteilt – vom Arbeitsvertrag über das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz bis zum Betriebsverfassungsgesetz.
8.1 Der Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag ist ein besonderer Dienstvertrag (§ 611a BGB). Er verpflichtet den Arbeitnehmer zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit. Pflicht zur schriftlichen Niederschrift der wesentlichen Bedingungen folgt aus dem Nachweisgesetz (NachwG).
| Pflicht Arbeitgeber | Pflicht Arbeitnehmer |
|---|---|
| Zahlung des Arbeitslohns | Arbeitsleistung erbringen |
| Fürsorgepflicht (Gesundheit, Gleichbehandlung) | Treuepflicht (Verschwiegenheit, Wettbewerbsverbot) |
| Beschäftigungspflicht | Weisungen befolgen |
| Urlaub gewähren | Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen |
8.2 Arbeitszeit – ArbZG
- Werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich max. 8 Stunden, auf 10 Stunden verlängerbar, wenn im Durchschnitt von 6 Monaten 8 Stunden nicht überschritten werden.
- Ruhepausen: ab 6 h Arbeit > 30 Min., ab 9 h > 45 Min.
- Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen: mindestens 11 Stunden.
- Sonn- und Feiertagsarbeit grundsätzlich verboten (mit Ausnahmen).
8.3 Urlaub – BUrlG
Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG), entspricht 20 Arbeitstagen bei 5-Tage-Woche. Für Jugendliche gelten nach dem JArbSchG höhere Mindestansprüche (je nach Alter bis zu 30 Werktage).
8.4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ordentliche Kündigung
Fristgemäß. Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 BGB). Frist verlängert sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.
Außerordentliche Kündigung
Fristlos aus wichtigem Grund (§ 626 BGB), z.B. Diebstahl. Muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen.
Aufhebungsvertrag
Einvernehmliche Beendigung. Vorsicht: kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.
Kündigungsschutz (KSchG)
Gilt in Betrieben mit > 10 Arbeitnehmern und nach mehr als 6 Monaten Beschäftigung. Kündigung nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen.
8.5 Betriebliche Mitbestimmung (BetrVG)
In Betrieben mit mindestens 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden (§ 1 BetrVG). Seine wichtigsten Rechte:
| Beteiligungsstufe | Beispiele |
|---|---|
| Informationsrecht | Arbeitgeber muss über Personalplanung informieren. |
| Anhörungsrecht | Vor jeder Kündigung (§ 102 BetrVG) – sonst unwirksam! |
| Beratungsrecht | Bei Personalplanung, Investitionen. |
| Mitbestimmungsrecht | Arbeitszeit, Pausen, Urlaubspläne, Entlohnungsgrundsätze (§ 87 BetrVG). |
8.6 Tarifverträge
Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband (oder einzelnem Arbeitgeber) geschlossen. Sie regeln z.B. Löhne, Arbeitszeiten, Urlaub, Zuschläge. Man unterscheidet:
- Manteltarifvertrag: Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen. Lange Laufzeit.
- Lohn-/Gehaltstarifvertrag: Tatsächliche Entgelthöhen; meist kurze Laufzeit (1–2 Jahre).
- Firmentarifvertrag: Zwischen Gewerkschaft und einem Unternehmen.
Selbsttest Kapitel 8
Sozialversicherung
Die deutsche Sozialversicherung steht auf fünf Säulen und beruht auf dem Prinzip der Solidargemeinschaft: Alle Versicherten zahlen ein, erhalten aber Leistungen nach Bedarf. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB).
9.1 Die fünf Säulen
| Zweig | Träger | Beitrag (ca. 2025/26) | Wer zahlt? |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung (KV) | Krankenkassen (z.B. AOK, TK) | 14,6 % + Zusatzbeitrag | AG + AN je ≈ hälftig |
| Pflegeversicherung (PV) | Pflegekassen bei den KV | ca. 3,4 % | AG + AN je ≈ hälftig |
| Rentenversicherung (RV) | Deutsche Rentenversicherung | 18,6 % | AG + AN je hälftig |
| Arbeitslosenversicherung (ALV) | Bundesagentur für Arbeit | 2,6 % | AG + AN je hälftig |
| Unfallversicherung (UV) | Berufsgenossenschaften | Betriebsabhängig | Nur Arbeitgeber |
9.2 Prinzipien der Sozialversicherung
Solidarprinzip
Gesunde zahlen für Kranke, Junge für Alte, Arbeitende für Arbeitslose. Die Leistung ist unabhängig vom individuellen Beitrag.
Versicherungspflicht
Wer als Arbeitnehmer mehr als einen Mini-Job-Betrag verdient, ist in allen Zweigen gesetzlich pflichtversichert.
Selbstverwaltung
Die Träger werden von Vertreter:innen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (nicht vom Staat) selbst verwaltet.
Äquivalenzprinzip (nur RV/ALV)
Die spätere Leistung orientiert sich an den gezahlten Beiträgen (Rentenpunkte, Arbeitslosengeld-Höhe).
9.3 Leistungen im Krankheitsfall
| Zeitraum | Leistung | Träger |
|---|---|---|
| Tag 1 – 42 | Entgeltfortzahlung (100 % des Lohns) | Arbeitgeber (§ 3 EntgFG) |
| Ab Tag 43 bis max. 78 Wochen | Krankengeld (ca. 70 % Brutto, max. 90 % Netto) | Krankenkasse |
Selbsttest Kapitel 9
Vollmachten & Betriebsorganisation
Wer darf ein Unternehmen rechtsverbindlich nach außen vertreten? Diese Frage beantwortet das Vollmachtsrecht (BGB, HGB). Wie ist ein Unternehmen intern aufgebaut? Damit beschäftigt sich die Betriebsorganisation.
10.1 BGB-Vollmachten
| Vollmacht | Umfang | Beispiel |
|---|---|---|
| Spezialvollmacht | Für ein einzelnes, konkret bestimmtes Geschäft. | „Bitte kaufe mir diesen Drucker." |
| Artvollmacht / Gattungsvollmacht | Für wiederkehrende Geschäfte einer bestimmten Art. | Einkäuferin darf Bürobedarf bestellen. |
| Generalvollmacht | Umfasst alle Geschäfte des Vollmachtgebers. | Prokura-ähnliche Vertretung außerhalb des HGB. |
10.2 Handlungsvollmacht (§ 54 HGB)
Beschränkt auf Geschäfte, die ein solches Handelsgewerbe gewöhnlich mit sich bringt. Wird nicht ins Handelsregister eingetragen.
Generalhandlungsvollmacht
Alle üblichen Geschäfte des gesamten Betriebs.
Arthandlungsvollmacht
Bestimmte Art von Geschäften, z.B. alle Einkäufe.
Spezialhandlungsvollmacht
Nur ein einzelnes, bestimmtes Geschäft.
Unterschriftszusatz
Handlungsbevollmächtigte zeichnen mit „i. V." (in Vollmacht) oder „i. A." (im Auftrag).
10.3 Prokura (§§ 48–53 HGB)
Die weitreichendste handelsrechtliche Vollmacht. Sie kann nur vom Inhaber / von der Geschäftsführung erteilt werden und muss ins Handelsregister eingetragen werden.
| Darf der Prokurist? | Ja / Nein |
|---|---|
| Gewöhnliche und außergewöhnliche Handelsgeschäfte | ✔️ Ja |
| Wechsel ausstellen, Bankkredit aufnehmen | ✔️ Ja |
| Prokura weiter erteilen | ❌ Nein |
| Unternehmen oder Grundstücke verkaufen | ❌ Nur mit besonderer Vollmacht |
| Insolvenzantrag, Bilanz unterschreiben | ❌ Nein (Grundgeschäft der Inhaberin) |
Einzelprokura
Der Prokurist darf allein handeln.
Gesamtprokura
Mindestens zwei Prokuristen müssen gemeinsam unterschreiben. Erhöht die Sicherheit.
Unterschrift: „ppa." (per procura autoritate).
10.4 Aufbau- und Ablauforganisation
Aufbauorganisation
Regelt die Struktur eines Unternehmens: Abteilungen, Stellen, Hierarchien. Dargestellt im Organigramm.
Ablauforganisation
Regelt die Prozesse: Wer macht wann was? Dargestellt in Prozessbeschreibungen, Flussdiagrammen.
10.5 Leitungssysteme
| System | Kennzeichen | Beispiel |
|---|---|---|
| Einliniensystem | Jede Stelle hat genau einen Vorgesetzten. Klare Verantwortung, aber lange Wege. | Kleines Familienunternehmen |
| Mehrliniensystem | Stellen haben mehrere Vorgesetzte für verschiedene Themen. | Projektorganisation |
| Stabliniensystem | Einliniensystem + Stabsstellen zur Beratung (ohne Weisungsbefugnis). | Stabsstelle Datenschutz |
| Matrixorganisation | Kombination aus funktionaler und Projekt-/Objekt-Gliederung. | Großkonzern |
Selbsttest Kapitel 10
Arbeits- & Datenschutz
Im letzten Kapitel geht es um den Schutz von Mensch (Arbeitsschutz) und Daten (Datenschutz) im Arbeitsalltag. Beide Bereiche sind rechtlich stark normiert und prüfungsrelevant.
11.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen. Grundlagen sind das ArbSchG, die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG).
- Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz erstellen und dokumentieren.
- Unterweisung der Beschäftigten bei Einstellung und mindestens jährlich.
- Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wenn nötig.
- Organisation von Ersthelfern und Flucht-/Rettungswegen.
- Im Büro: ergonomische Möbel, Bildschirmbrille auf Anforderung, Pausenregelung.
11.2 Arbeitsunfälle und Berufsgenossenschaft
Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg sind über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) abgesichert. Arbeitgeber müssen Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen zur Folge haben, innerhalb von 3 Tagen melden.
11.3 Jugendarbeitsschutz (JArbSchG)
| Regelung | Jugendliche (15–17 Jahre) |
|---|---|
| Max. tägliche Arbeitszeit | 8 Stunden |
| Max. wöchentliche Arbeitszeit | 40 Stunden |
| Ruhepause bei > 4,5 h | 30 Min. |
| Ruhepause bei > 6 h | 60 Min. |
| Nachtruhe | 20:00 – 06:00 Uhr (mit Ausnahmen) |
| Mindesturlaub | 25–30 Werktage je nach Alter |
11.4 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) & BDSG
Seit 2018 gilt die DSGVO unionsweit. Sie schützt natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Personenbezogene Daten
Alle Daten, die einer identifizierbaren Person zugeordnet werden können: Name, Adresse, E-Mail, IP-Adresse, Personalnummer, Gesundheitsdaten.
Rechtsgrundlagen (Art. 6)
- Einwilligung
- Vertragserfüllung
- Gesetzliche Pflicht
- Lebenswichtige Interessen
- Öffentliches Interesse
- Berechtigtes Interesse
11.5 Grundsätze der Verarbeitung (Art. 5 DSGVO)
| Grundsatz | Bedeutung |
|---|---|
| Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz | Verarbeitung nur auf Rechtsgrundlage und nachvollziehbar. |
| Zweckbindung | Daten nur für den angegebenen Zweck nutzen. |
| Datenminimierung | So wenig Daten wie möglich verarbeiten. |
| Richtigkeit | Daten aktuell und korrekt halten. |
| Speicherbegrenzung | Daten nicht länger als nötig speichern. |
| Integrität und Vertraulichkeit | Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Schutz. |
| Rechenschaftspflicht | Nachweis der Einhaltung. |
11.6 Rechte Betroffener
- Auskunft (Art. 15)
- Berichtigung (Art. 16)
- Löschung / „Recht auf Vergessenwerden" (Art. 17)
- Einschränkung (Art. 18)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20)
- Widerspruch (Art. 21)
Selbsttest Kapitel 11
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